Woher bekomme ich meinen Versandschein?

Den Versandschein erhält der Versender immer dann, wenn bei der Abholadresse die E-Mailadresse mit angegeben wird. Das erfolgt unabhängig davon, ob der Versender auch der Auftraggeber sein soll.

Sollte der Auftraggeber die E-Mailadresse des Versenders nicht haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Versender darüber zu informieren, dass dieser selbst einen Versandschein erstellt. Auf dem Versandschein muss die Abholadresse und die Zustelladresse zu sehen sein damit die Ware nicht verwechselt werden kann.