EORI-Nummer | Definition & Funktion
Die EORI-Nummer steht für „Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte" (engl.: Economic Operators’ Registration and Identification number). Sie ist eine einheitliche Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte innerhalb der EU, die seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend für die Zollabwicklung ist und ersetzt die deutsche Zollnummer.
Unternehmen und Personen, die Handel treiben möchten, müssen als Kennnummer die EORI-Nummer beim Zoll und allen Zollverfahren benutzen, wenn sie Informationen austauschen. Sie spielt somit eine zentrale Rolle im Zollprozess und erleichtert allen Beteiligten die Identifikation und Abwicklung von zollrechtlichen Angelegenheiten.
EORI-Nummer beantragen
Wirtschaftsbeteiligte, die in der EU wohnhaft sind, müssen die EORI-Nummer in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat beantragen. Drittländer benötigen diese nur, wenn sie als Anmelder oder Beförderer auftreten, nicht jedoch als Ausführer oder Einführer. Die EORI-Nummer kann über das Zoll-Portal beantragt oder über das Formular 0870 eingereicht werden.
In der Regel sind Privatpersonen nicht verpflichtet, eine EORI-Nummer vorzuweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es allerdings ebenfalls notwendig sein, diese zu beantragen. Eine EORI-Nummer für Privatpersonen kann zum Beispiel dann erforderlich werden, wenn mehr als neun Zollanmeldungen durchgeführt werden.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Für den Antrag über das Zoll-Portal ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Bei der Nutzung des Formulars 0870 müssen die Anträge rechtsverbindlich unterzeichnet und begleitet von erforderlichen Dokumenten eingereicht werden.
Es ist ratsam, die EORI-Nummer rechtzeitig zu beantragen, bevor zollrechtliche Tätigkeiten aufgenommen werden.
EORI-Nummer prüfen
Wichtig ist es, regelmäßig die erteilte EORI-Nummer zu prüfen. Somit wird gewährleistet, dass alle Daten korrekt und stets aktuell sind. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss eine Änderung durchgeführt werden.