Fracht| Definition & Bedeutung in der Logistik
Die Fracht stellt die zu transportierende Ladung dar. Je nach Art des Transportmittels unterscheidet man zwischen Straßen-, Luft- und Seefracht. Überdies bezeichnet das Wort Fracht auch das Transportentgelt, also die Kosten, die für den Transport anfallen.
Bedeutung und Definition von Fracht in der Logistik
In der Logistik ist „Fracht“ ein zentraler Begriff, der ursprünglich aus dem Niederdeutschen („Vracht“) stammt und das Transportentgelt für Lieferungen bezeichnet. Während dieses Entgelt früher nur in der Schifffahrt relevant war, gilt es heute für alle Verkehrsbereiche.
Unterscheidung zwischen Fracht und Frachtgut
Im Frachtgeschäft ist die Fracht das vereinbarte Entgelt für die Beförderung von Gütern; diese Güter selbst werden als Frachtgut bezeichnet. Obwohl technisch inkorrekt, wird der Begriff „Fracht“ umgangssprachlich oft auch für die zu transportierenden Waren verwendet.
Die Logistik spielt eine entscheidende Rolle in der heutigen globalisierten Welt. Sie sorgt dafür, dass Güter effizient und zuverlässig von einem Ort zum anderen gelangen. Dabei sind bestimmte Begriffe und Dokumente für den reibungslosen Ablauf unerlässlich. Drei wichtige Elemente in diesem Zusammenhang sind die Fracht, der Frachtvertrag und der Frachtbrief.
Fracht, Frachtvertrag und Frachtbrief
Die Fracht stellt das Transportentgelt dar, das im Rahmen eines Frachtvertrags zwischen dem Sender und dem Frachtführer vereinbart wird. Dieser Vertrag definiert die Verpflichtungen beider Parteien, wobei der Frachtführer das Frachtgut zum Bestimmungsort transportiert und der Auftraggeber die Frachtkosten übernimmt.
Der Frachtbrief wiederum dokumentiert die Details des Frachtguts und dient als Nachweis für den vereinbarten Frachtvertrag. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Güterbewegungen transparent und rechtlich abgesichert sind.
Frachtvertrag: Regelt die Verpflichtungen von Sender, Frachtführer und Auftraggeber bei der Beförderung von Gütern.
- Pflichten: Frachtführer transportiert das Frachtgut zum festgelegten Bestimmungsort und hält ein bestimmtes Zeitfenster ein.
- Zahlung: Auftraggeber zahlt die vereinbarte Fracht, meist nach Erhalt der Waren.
- Zusatzleistungen: Im Vertrag ebenfalls definiert.
- Pfandrecht: Frachtführer hat ein Pfandrecht am Frachtgut bei Nichtzahlung.
Frachtbrief: Dokumentiert das Frachtgut und dient als Nachweis für den Abschluss eines Frachtvertrags.
- Inhalt: Listet Waren mit Stückzahl, Gewicht und weiteren Daten.
- Bestätigungen: Übernahme- bzw. Abladebestätigung je nach Gut.
- Angaben: Namen und Anschriften von Sender und Frachtführer, Ort und Datum der Ausstellung und Ablieferung.
- Unterzeichnung: Bestätigung des Vertragsabschlusses durch beide Parteien.
- Verpflichtung: Empfänger muss die vertraglich festgelegte Fracht begleichen.