Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Servicebedingungen haben Gültigkeit im Rahmen der TRANSPORT- Leistungen der Cargo International UG sowie für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen Cargo International und den Benutzern der angeschlossenen Marktplätze, die durch die Beauftragung einer Sendung anerkannt werden.
1. Serviceleistungen des Auftragnehmers
1.1. Über das Produkt Cargo International TRANSPORT werden verschiedenste Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt, wobei die Auftraggeber sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sein können. Cargo International bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen an.
1.2. Der Auftrag wird wirksam mit Zusendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer per E-Mail.
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1. Es besteht eine Informationspflicht des Auftraggebers in Bezug auf alle auftragsrelevanten Daten. Sofern der Auftraggeber dem nicht nachkommt, besteht das Recht zur sofortigen Kündigung durch den Cargo Intetrnational.
2.2. Der Versender/Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Versender gegenüber Cargo International für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.
Der Versender ist dafür verantwortlich, dass von den ausführenden Dienstleistern mitgebrachte Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Sollte der Versender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber Cargo International für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig.
Die Packstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Die Ware muss grundsätzlich durch den Versender in der Originaltransportverpackung, nebst der vom Hersteller vorgesehenen Transportsicherungen verpackt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ware in gleichwertiger Art und Weise richtig und sicher verpackt werden, um eine Beschädigung des Transportguts während des Transports auszuschließen. Dabei gelten besondere Anforderungen an den Versand von elektronischen Geräten, bzw. Waren, die aus Glas bestehen oder Glasteile beinhalten. Für dieses Transportgut ist durch eine geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung während des Transports ausgeschlossen ist.
2.3. Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Annahme durch den beauftragten Paketdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen:
- Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten
- Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder
behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
- Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.
- jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Verpackung treten dürfen.
Waren von besonderem Wert wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen.
Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es Cargo International frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
3. Ablauf
3.1. Störungen im Ablauf des Auftrags sind umgehend dem Auftragnehmer zu melden, z.B. per E-Mail.
3.2. Zustellung der Sendung / Quittung
Die Zustellung von Paketen bzw. Speditionssendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt.
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender des Transportgutes ist.
Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.
1.2. Der Auftrag wird wirksam mit Zusendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer per E-Mail.
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1. Es besteht eine Informationspflicht des Auftraggebers in Bezug auf alle auftragsrelevanten Daten. Sofern der Auftraggeber dem nicht nachkommt, besteht das Recht zur sofortigen Kündigung durch den Cargo Intetrnational.
2.2. Der Versender/Auftraggeber verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäß der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Versender gegenüber Cargo International für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften.
Der Versender ist dafür verantwortlich, dass von den ausführenden Dienstleistern mitgebrachte Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Sollte der Versender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber Cargo International für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig.
Die Packstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Die Ware muss grundsätzlich durch den Versender in der Originaltransportverpackung, nebst der vom Hersteller vorgesehenen Transportsicherungen verpackt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ware in gleichwertiger Art und Weise richtig und sicher verpackt werden, um eine Beschädigung des Transportguts während des Transports auszuschließen. Dabei gelten besondere Anforderungen an den Versand von elektronischen Geräten, bzw. Waren, die aus Glas bestehen oder Glasteile beinhalten. Für dieses Transportgut ist durch eine geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung während des Transports ausgeschlossen ist.
2.3. Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Annahme durch den beauftragten Paketdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter, verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung.
Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen:
- Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten
- Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder
behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
- Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.
- jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Verpackung treten dürfen.
Waren von besonderem Wert wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen.
Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es Cargo International frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
3. Ablauf
3.1. Störungen im Ablauf des Auftrags sind umgehend dem Auftragnehmer zu melden, z.B. per E-Mail.
3.2. Zustellung der Sendung / Quittung
Die Zustellung von Paketen bzw. Speditionssendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt.
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender des Transportgutes ist.
Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.
Europaletten werden bei Privatkunden nicht getauscht.
4. Entgelt, Gebühren
4.1. Es gelten die Entgelte und Gebühren gem. der Preistabelle des Auftragsnehmers. Diese ist Grundlage des Vertrages
4.2. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis Gesamtbruttogewicht/Volumengewicht.
Abgerechnet wird stets auf der Basis des höheren Volumens.
4.3. Nimmt der Auftraggeber am Lastschriftenverfahren teil, erhebt der Auftragnehmer je Rücklastschrift eine Gebühr von 15,00 €, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Produkte
Angenommen wird ausschließlich zumutbare Fracht (so sind wir oder die Spedition nicht verpflichtet einen öligen Motor, eine Maschine mit scharfen Kanten oder eine unverpackte Sendung mit zu nehmen).
Maximalmaße und Maximalgewichte sowie Verpackungshinweise sind bei den jeweiligen Produktbeschreibungen aufgeführt.
Es gilt wie folgt: Berechnungsmethode Volumenfracht
Formel für die Berechnung des Volumens: Volumengewicht = Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 6666 oder (Länge in m (mit zwei Dezimalen) x Breite in m (mit zwei Dezimalen) x Höhe in m (mit zwei Dezimalen))* 150.
6. Produktbezeichnung
Der Auftraggeber hat das zum Versand kommende Produkt genau zu bezeichnen.
7. Störungen, fehlgeschlagene Zustellungen
Zusatzkosten bei Störungen und fehlgeschlagenen Zustellungen sind in der Preistabelle geregelt.
8. Haftung
8.1. Grundsätzlich haftet Cargo International nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt. Die Verpackungsrichtlinien sind die auf unserer Web-Seite einsehbar. Mit Anerkennung unserer AGB ist die Pflicht zur Einhaltung der Verpackungsrichtlinien in den Vertrag einbezogen.
Im Übrigen haften Organe und Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind.
8.2 Die Haftung von Cargo International für Güterschäden ist beschränkt wie folgt:
8.2.1. Auf die zwischen Cargo International und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber schließt die von Cargo International angebotene Haftpflichtversicherung ab. Diese beträgt ab 3,95 EUR (je nach Warenwert und Versandart).
8.2.2. Hat der Auftraggeber die angebotene Haftpflichtversicherung abgeschlossen:
Auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes, maximal jedoch auf
4. Entgelt, Gebühren
4.1. Es gelten die Entgelte und Gebühren gem. der Preistabelle des Auftragsnehmers. Diese ist Grundlage des Vertrages
4.2. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis Gesamtbruttogewicht/Volumengewicht.
Abgerechnet wird stets auf der Basis des höheren Volumens.
4.3. Nimmt der Auftraggeber am Lastschriftenverfahren teil, erhebt der Auftragnehmer je Rücklastschrift eine Gebühr von 15,00 €, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Dem Auftraggeber bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Produkte
Angenommen wird ausschließlich zumutbare Fracht (so sind wir oder die Spedition nicht verpflichtet einen öligen Motor, eine Maschine mit scharfen Kanten oder eine unverpackte Sendung mit zu nehmen).
Maximalmaße und Maximalgewichte sowie Verpackungshinweise sind bei den jeweiligen Produktbeschreibungen aufgeführt.
Es gilt wie folgt: Berechnungsmethode Volumenfracht
Formel für die Berechnung des Volumens: Volumengewicht = Sendung (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 6666 oder (Länge in m (mit zwei Dezimalen) x Breite in m (mit zwei Dezimalen) x Höhe in m (mit zwei Dezimalen))* 150.
6. Produktbezeichnung
Der Auftraggeber hat das zum Versand kommende Produkt genau zu bezeichnen.
7. Störungen, fehlgeschlagene Zustellungen
Zusatzkosten bei Störungen und fehlgeschlagenen Zustellungen sind in der Preistabelle geregelt.
8. Haftung
8.1. Grundsätzlich haftet Cargo International nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt. Die Verpackungsrichtlinien sind die auf unserer Web-Seite einsehbar. Mit Anerkennung unserer AGB ist die Pflicht zur Einhaltung der Verpackungsrichtlinien in den Vertrag einbezogen.
Im Übrigen haften Organe und Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind.
8.2 Die Haftung von Cargo International für Güterschäden ist beschränkt wie folgt:
8.2.1. Auf die zwischen Cargo International und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber schließt die von Cargo International angebotene Haftpflichtversicherung ab. Diese beträgt ab 3,95 EUR (je nach Warenwert und Versandart).
8.2.2. Hat der Auftraggeber die angebotene Haftpflichtversicherung abgeschlossen:
Auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes, maximal jedoch auf
bei Privatkunden 800,00 €
bei gewerblichen Kunden 2.000,00 €
8.3. Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige bei Cargo International binnen einer Frist von 7 Tagen nach Sendungszustellung eingereicht wird. Hierzu ist ein von Cargo International zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung.8.4. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die anlässlich des Transportes des versandten Gutes auf Grund unzureichender Verpackung oder Verstoßes gegen die Transportbestimmungen im Übrigen entstehen.
9. Sonstige Bedingungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von Cargo International resultieren, ist Villingen-Schwenningen. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von Cargo International ist das deutsche Recht.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmung nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt, hätte der Auftragnehmer die Unwirksamkeit gekannt.
(Stand: 04.01.2012)
