Regeln wie die Ware verpackt und gekennzeichnet sein muss
Verpackungsrichtlinien
1. | Abhol- und Zustelladresse auf der Ware |
Jede Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen. Der Versandschein muss auf der größten Fläche der Sendung angebracht sein. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z. B. alte Adressendaten, zu entfernen. | |
2. | Verpackungsbedingungen |
2.1 | Grundsätzliches |
Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer je nach ausgewählter Versandart z.B. eine geeignete Außenverpackung, eine Palette, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss. Sie können hierzu auch unsere Verpackungstipps als Grundlage verwenden, dort erhalten Sie auch für einzelne Versandarten geeignete Tipps. So muss z.B. eine Sendung die zu Schwer oder zu Sperrig ist, über eine Palette versendet werden, da sie ggf. nicht von einer Person getragen werden kann. | |
2.2 | Sichere Verpackung |
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen. | |
2.2.1 | Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen. |
2.2.2 | Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. |
2.2.3 | Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder, Spanngurte oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. |
Verpackungsbedingungen / Verpackungstipps
Grundlegend: Bitte verpacken Sie Ihre zu versendende Ware mindestens nach den Vorgaben unserer Verpackungstipps (www.cargointernational.de/verpackungstipps). Sollte es auf dem Transportweg zu Schäden kommen wegen falschem, nicht richtigen oder gar wegen keiner Verpackung, so können keine Schadensansprühe geltend gemacht werden.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB.
