Verpackungstipp: Rollstuhl

Sie haben mit uns zwei Möglichkeiten einen Rollstuhl zu versenden

  • Variante 1 Als Sperrgutpaket bis 50 Kilogramm
  • Variante 2 Auf einer Palette ab 50 Kilogramm

WICHTIG Bitte beachten Sie, dass für die ordnungsgemäße Verpackung der Versender zuständig ist. Unsere Speditionsfahrer sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Der Fahrer kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist.

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Rollstuhl 1

Folgendes Verpackungsmaterial benötigen Sie:

Luftpolsterfolie, Klebeband, Kartonage

Tipp Klebeband, und Luftpolsterfolie erhalten Sie kostengünstig in jeder Postannahmestelle, im Baumarkt und teilweise auch im Supermarkt. Die Verpackung muss kein Kunstwerk sein, jedoch gewährleisten, dass die Sendung nicht beschädigt wird. Nehmen Sie hierfür dicke Kartonage die etwas aushält.

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Rollstuhl 2

Klappen Sie den Rollstuhl ein.

Achten Sie hierbei darauf, dass Sie die Räder mit der Bremse blockieren.

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Mit Klebeband sichern Sie die Fußablagen, damit sich diese beim Transport nicht selbstständig machen können und somit versehentlich beschädigt werden.

Tipp Verwenden Sie im besten Fall Klebeband aus Papier, da sich dieses beim Auspacken Rückstandslos entfernen lässt.

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Rollstuhl 4

Wickeln Sie den gesamten Rollstuhl mehrfach in Luftpolsterfolie und fixieren diese mit ausreichend Klebeband. 

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Rollstuhl 5

Anschließend verpacken Sie die Sendung sorgfältig in Kartonage

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Rollstuhl 6

Zuletzt bringen sie den Versandschein gut sichtbar an jedem Packstück an.

Den Versandschein erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Abholauftrag auf unserer Internetseite www.cargointernational.de erteilt haben.

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Rollstuhl 1

Folgendes Verpackungsmaterial benötigen Sie:

Kantenschutz, Luftpolsterfolie, Spanngurte, Einweg oder Europalette.

Tipp Sie wissen nicht woher Sie eine Palette bekommen?
Gehen Sie z.B. zu einem Einzelhandelsgeschäft in Ihrer Nähe und fragen dort bei der Warenannahme nach einer Palette. Diese Geschäfte haben täglich Einwegpaletten die entsorgt werden, wenn Sie danach fragen erhalten Sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine.

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Stellen Sie den Rollstuhl auf die Palette, achten Sie darauf, dass Sie die Räder mit der Bremse blockieren, damit sich der Rollstuhl, während des Transports nicht selbstständig macht. 

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Rollstuhl 3

Versehen Sie Ihren Rollstuhl mit Kantenschutz.

Zurren Sie den Rollstuhl mit Spanngurten an der Palette fest.

Hinweis: Spanngurte sind Ladungssicherungen und gehören zur Verpackung und nicht zur Ware. Für fehlende Spanngurte wird nicht gehaftet. Sie können die Spanngurte aber bspw. unter die Folie bringen, damit diese nicht vom Fahrer zur Entsicherung abgenommen werden.

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Rollstuhl 4

Wickeln Sie die gesamte Sendung in ausreichend Luftpolsterfolie ein.

Zuletzt bringen Sie den Versandschein gut sichtbar an der Sendung an.

Den Versandschein erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Abholauftrag auf unserer Internetseite www.cargointernational.de erteilt haben.

Den Abholauftrag können Sie direkt über unseren Versandkostenrechner beauftragen. Sollten Sie an dem gewünschten Abholtag nicht vor Ort sein, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sendung abholbereit und ebenerdig Borsteinkante für den Fahrer zu hinterlegen. Verwenden Sie hierzu unsere Abholgenehmigung.

WICHTIG Bitte beachten Sie, dass am gebuchten Abholtermin die Ware bereits ebenerdig frei Bordsteinkante ordnungsgemäß Verpackt für den Fahrer bereit stehen muss.

Von der Beförderung durch Cargo International sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:

Ware mit einem Wert über 15.000€ * Geld * Wertpapiere * geldwerte Dokumente * Schecks * Wertpapiere * Wechsel * Sparbücher * Kreditkarten * Prepaid- und Telefonkarten * Edelmetalle * Schmuck * Uhren * echte Perlen * Edelstein * Pelze * Kunstgegenstände * Antiquitäten * verderbliche Güter * lebende Tiere * menschliche und tierische sterbliche Überreste * Organe und Leichenteile * Urnen * Waffen * Waffenbestandteile, * radioaktive Stoffe * Gefahrgut * Abfälle * Öl * Benzin * Schmierstoffe * Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung * jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen * Temperaturgeführte Güter wie Flügel * Klavier * leicht verderbliche Lebensmittel * Pflanzen * Umzugsgüter * Medikamente *

Cargo International ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Cargo International über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Cargo International stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar.

 

Beachten Sie bitte die Verpackungsrichtlinien auf unserer Internetseite www.cargointernational.de

https://www.cargointernational.de/verpackungsrichtlinien