Richtlinien wie Ihre Ware verpackt und gekennzeichnet werden muss

Verpackungsrichtlinien

1.
Abhol- und Zustelladresse Ihres Transportauftrages

Jeder an uns digital kommunizierte Transportauftrag bedarf einer vollständigen Anschrift und Angabe des Ansprechpartners, sowohl des Absenders, als auch des Empfängers durch den Auftraggeber. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen oder die Bearbeitung des Transportauftrages erschweren oder unmöglich machen. Der Versandschein welcher der Auftraggeber per E-Mail an die hinterlegte E-Mail Adresse erhält, muss auf der größten Fläche der Sendung angebracht sein. Sollte der Auftraggeber nicht der Versender sein, hat der Auftraggeber die Pflicht den Versandschein an den Versender weiter zu leiten. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle missverständlichen Angaben, z. B. alte Versandscheine oder Barcodes, zu entfernen.

Handschriftlich vermerkte Änderungen, wünsche oder Informationen, welche für den Fahrer sein sollen, können nicht berücksichtigt werden. Sprechen Sie dies bitte direkt mit uns ab.

Der Auftraggeber steht dazu in der Pflicht, uns Adressen zu kommunizieren, welche mit einem regulären Nahverkehrsfahrzeug (LKW bis 40 Tonnen) zwischen 09:00 – 17:00 Uhr durchgehend befahrbar sind.

 

Verpackungsbedingungen

2.1 Grundsätzliches

Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer je nach ausgewählter Versandart z.B. eine geeignete Außenverpackung, eine Palette, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss, ggf. Kantenschutz, Spanngurte und Luftpolsterfolie. Sie können hierzu auch unsere Verpackungstipps einsehen, dort erhalten Sie auch für einzelne Versandarten geeignete Tipps. So muss z.B. eine Sendung die zu Schwer (über 40 kg) oder zu Sperrig ist, über eine ausreichend dimensionierte Palette versendet werden, da sie ggf. nicht von einer Person getragen werden kann. Die Anwendung der Verpackungsrichtlinien dient lediglich als Hilfestellung und entbindet den Auftraggeber / Versender nicht von einer weitergehenden Überprüfung, ob das genutzte Verpackungsmaterial geeignet für die zu versendende Ware ist.   

2.2 Sichere Verpackung

Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher schützen.

2.2.1

Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten. Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.

2.2.2

Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.

2.2.3

Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder, Spanngurte oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren.

2.2.4

Der Fahrer ist nicht zur Überprüfung der Verpackung, Angaben, Deklarierung, Inhalt oder sonstigem befugt, berechtigt oder verpflichtet, hier ist alleinig der Auftraggeber in der Pflicht, bzw. in der Pflicht den Versender dazu anzuweisen.

Verpackungsbedingungen / Verpackungstipps

Grundlegend: Bitte verpacken Sie Ihre zu versendende Ware mindestens nach den Vorgaben unserer Verpackungstipps und Verpackungsrichtlinien. Sollte es auf dem Transportweg zu Schäden kommen wegen falscher, nicht richtiger, oder wegen keiner bzw. unzureichender Verpackung, so können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden und der Auftraggeber kommt für sämtliche Kosten auf, welche dadurch entstehen können. (vergebliche Anfahrt, Ladehilfsmittel, Umverpackung, Einlagerung, Retoure etc.)

 

 

Wichtiges zusammengefasst

  • Für die ordnungsgemäße Verpackung ist der Versender zuständig. Unsere Speditionsfahrer sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Der Fahrer kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist. Der Auftraggeber, sollte dieser der Empfänger sein, ist dazu verpflichtet, dem Versender alle Informationen zur ordnungsgemäßen Verpackung zu übermitteln.
  • Sendungen die nicht stapelbar sind, müssen mit diesem Vermerk von allen Seiten gut sichtbar gekennzeichnet sein und mit einer Stapelschutzpyramide (Hütchen nicht stapelbar) versehen werden, ansonsten wird für Schäden die durch Belastungen entstehen nicht gehaftet. Falls erforderlich muss diese Option separat hinzugebucht werden (TNT). Stapelbar bedeutet, dass auf die zu transportierende Sendung eine weitere Palette mit mind. 120 x 80 cm - 500 kg aufgestellt werden kann. 

  • Pakete über Paketdienste müssen 80 cm Fallhöhe aushalten. Sollte Ihr Wareninhalt keine 80 cm Fallhöhe aushalten, buchen Sie bitte den Paketversand über Spedition.
  • Sollte das Paket nicht quaderförmig verpackt sein, handelt es sich um ein Sperrgutpaket welches auch als solches gebucht werden muss.
  • Sowohl die Abholung, als auch die Zustellung Ihrer verpackten Sendung erfolgen immer ebenerdig frei Bordsteinkante, es sei denn abweichendes wurde gebucht (2-Mann Transport). Die Sendung muss am von Ihnen gebuchten Abholtag bereits versandfertig für den Fahrer bereitstehen.

  • Eine Europalette ist eine Tauschpalette. Es muss gewährleistet sein, dass der Empfänger eine Tauschpalette vor Ort hat welche der Fahrer im Austausch mitnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir den Transport auf einer Einwegpalette. Wir die Cargo International GmbH tauschen grundsätzlich keine Europaletten und führen keine Palettenkonten für unsere Kunden. Auch erstatten wir keine nicht getauschten Europaletten. Sollten Sie den Wunsch haben Europaletten zu tauschen, können wir das auf Anfrage gerne für Sie bei unserem Partner vor Ort prüfen lassen.

  • Spanngurte sind Ladungssicherungen und gehören zur Verpackung und nicht zur Ware. Für fehlende Spanngurte wird nicht gehaftet. Sie können die Spanngurte aber beispielsweise unter der Folie fixieren, damit diese nicht vom Fahrer zur Entsicherung abgenommen werden können.
  • Der Reifenversand gilt bis 17 Zoll maximal 20 Kilogramm, alles über 17 Zoll muss als Paket verpackt und gebucht werden.
  • Alle Sendungen, welche Sie über uns transportieren lassen, müssen restlos frei von Schmutz, Abwasser, Öl, Benzin, Gefahrstoffen oder Flüssigkeiten sein. Auslaufende Flüssigkeiten oder verunreinigte Waren werden mit einer Aufwandspauschale an den Auftraggeber abgerechnet, hier spielt die Menge oder Art der auslaufenden Flüssigkeit keine Rolle.

  • Ein TV Gerät muss ausschließlich auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden. Zudem muss er von Kartonage und Styropor fachgerecht geschützt sein.

  • Möbel müssen ab einem Gewicht von 30 Kilogramm auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden.

  • Zu große oder sperrige Sendungen müssen ebenfalls auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden, selbst wenn diese ein minimales Gewicht vorweisen. Die Sendung muss von einer Person getragen und gehandelt werden können (max. 300 cm Gurtmaß) 

  • Sendungen mit Rollen oder Rädern, müssen auf Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden, da im LKW nichts rollen darf (Ladungssicherung).

  • Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Sendung ordnungsgemäß zu Labeln (Verpackungsrichtlinien Absatz 1). Sollte der Auftraggeber der Empfänger sein, ist er dazu verpflichtet, das Label dem Versender zukommen zu lassen.
  • Zerbrechliche Gegenstände (z.B. Glas, Fenster, Geschirr, Spiegel etc.) müssen aus Sicherheitsgründen auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden.

  • Ein Paket ist ein in quaderförmiger Kartonage verpacktes Versandgut und muss eine eventuelle Fallhöhe (Förderbänder) von mindestens 80 cm aushalten. Die Dienstleister für unseren Paketversand sind: UPS Paketdienst (max. 31,5 kg), Spedition (max. 50 kg), 2-Mann Transport (max. 100kg), TNT (max. 31,5kg)

  • Ein Sperrgut ist ein in Kartonage und Folie unförmig verpacktes Versandgut. Die Dienstleister für unseren Sperrgutversand sind: Spedition (max. 45 kg), 2-Mann Transport (max. 100kg)

  • Eine Einwegpalette kann jedes beliebige Maß haben und muss bei der Buchung mit angegeben werden, also alle Angaben inklusive Palette und Verpackung. Die Dienstleister für unseren Einwegpalettenversand sind: Spedition, TNT
  • Eine Europalette darf das genormte Maß von 120 x 80 cm nicht überschreiten, wird von uns nicht getauscht und muss bei der Buchung mit angegeben werden, also alle Angaben inklusive Palette und Verpackung. Die Dienstleister für unseren Europalettenversand sind: Spedition

  • Von Ihrem Packstück darf keine lose Verpackung, Folie, Klebeband, Kartonage abstehen, bitte fixieren Sie diese so, dass nichts überstehen kann.

  • Motoren und Getriebe müssen auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden, vorherig sind alle eventuellen Restflüssigkeiten komplett abzulassen. Auslaufende Flüssigkeiten oder verunreinigte Waren werden mit einer Aufwandspauschale an den Auftraggeber abgerechnet, hier spielt die Menge oder Art der auslaufenden Flüssigkeit keine Rolle.

  • Weißwaren wie Backofen, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner etc. müssen von Ihnen auf einer Palette verpackt, verzurrt und als solche gebucht werden.

  • Mit dem Service 2-Mann Transport können Sie Ihre Ware von zwei Personen abholen und/oder zustellen lassen, welcher es Ihnen ermöglicht, dass die Sendung dort abgeholt beziehungsweise abgestellt wird, wo Sie es sich wünschen (zum Beispiel in den zweiten Stock oder in den Keller). Dieser Service ist bis 100kg möglich, maximal in den 2. Stock, Folgestockwerke nur mit Aufzug/Fahrstuhl umsetzbar. Beachten Sie dazu, dass die Ware Gegebenenfalls auch in den Aufzug passen muss.  Dieser Service ist nur mit der Versandart Paket und/oder Sperrgut möglich, welches auch so verpackt sein muss. Aufgrund unterschiedlicher Situationen (Corona) kann und darf die Zustellung nicht in die Wohnung erfolgen, sondern nur bis zur zweiten Wohnungstüre. Beachten Sie bitte, dass bei einer Abholung durch zwei Personen die Vereinbarung eines Abholtermins telefonisch erfolgt und daher bei der Eingabe des Abholauftrags noch kein Termin gewählt werden kann (Die Terminabsprache kann bis zu 5 Tage dauern). Lassen Sie daher während der Bestellabwicklung einfach die Abholung für den nächsten Werktag angewählt und warten Sie auf telefonische Kontaktaufnahme durch unsere Mitarbeiter.

 

Von der Beförderung durch Cargo International sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:

Ware mit einem Wert über 15.000€ * Geld * Wertpapiere * geldwerte Dokumente * Schecks * Wertpapiere * Wechsel * Sparbücher * Kreditkarten * Prepaid- und Telefonkarten * Edelmetalle * Schmuck * Uhren * echte Perlen * Edelstein * Pelze * Kunstgegenstände * Antiquitäten * verderbliche Güter * lebende Tiere * menschliche und tierische sterbliche Überreste * Organe und Leichenteile * Urnen * Waffen * Waffenbestandteile, * radioaktive Stoffe * Gefahrgut * Abfälle * Öl * Benzin * Schmierstoffe * Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung * jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen * Temperaturgeführte Güter wie Flügel * Klavier * leicht verderbliche Lebensmittel * Pflanzen * Umzugsgüter * Medikamente *

 

Cargo International ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Cargo International über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Cargo International stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB.