Haushaltsgeräte- & Kühlschrank Verpackung

Sie haben mit uns die Möglichkeit, Ihre Haushaltsgeräte zu versenden

Die folgenden Infos können Sie z.B. für eine Geschirrspüler-, Trockner-, Gefrierschrank-, Backofen- oder Kühlschrank-Verpackung nutzen. 

  • Option 1: Auf Einwegpalette in Folie
  • Option 2: Auf Einwegpalette in Kartonage

WICHTIG Bitte beachten Sie, dass für die ordnungsgemäße Verpackung der Versender zuständig ist. Unsere Speditionsfahrer sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Der Fahrer kann jedoch die Annahme einer Sendung verweigern, sofern diese offensichtlich nicht transportsicher verpackt ist.

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Folgendes Verpackungsmaterial benötigen Sie:

Kantenschutz, Luftposterfolie, Klebeband, Styropor, Einwegpalette, Kartonage

Tipp Sie wissen nicht woher Sie eine Palette bekommen?
Gehen Sie z.B. zu einem Baumarkt in Ihrer Nähe und fragen dort bei der Warenannahme nach einer Palette. Diese Geschäfte haben täglich Einwegpaletten die entsorgt werden, wenn Sie freundlich danach fragen erhalten Sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine. 

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Sorgen Sie dafür, dass das Haushaltsgerät frei von Schmutz, Flüssigkeiten oder ähnlichem ist.

Verschicken Sie bitte nur gereinigte Haushaltswaren. 

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Stellen Sie Ihre Sendung zentriert auf die Palette und fixieren Sie Kabel und Schläuche mit Klebeband, damit diese nicht frei herumliegen und möglicherweise beschädigt werden könnten.

Tipp Verwenden Sie im besten Fall Klebeband aus Papier, da sich dieses beim Auspacken Rückstandslos entfernen lässt.

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Schützen Sie die Kanten und Ecken besonders gut durch Kantenschutz und Styropor und fixieren auch diesen mit Klebeband.

Tipp Den passenden Styroporschutz erhalten Sie meist kostenlos in allen Elektronikfachgeschäften. 

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Wickeln Sie das Packstück mehrfach in Luftposterfolie ein, sodass alle Flächen abgedeckt und das Packstück gut gepolstert ist.

Fixieren Sie das Packstück zusätzlich mit Zurrgurten/Zurrbändern auf der Palette.

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Zusätzlich kann die Sendung noch in Kartonage verpackt werden um einen noch sichereren Transport zu gewährleisten.

Fixieren Sie das Packstück zusätzlich mit Zurrgurten/Zurrbändern auf der Palette. 

Hinweis: Spanngurte sind Ladungssicherungen und gehören zur Verpackung und nicht zur Ware. Für fehlende Spanngurte wird nicht gehaftet. Sie können die Spanngurte aber bspw. unter die Folie bringen, damit diese nicht vom Fahrer zur Entsicherung abgenommen werden.


Zuletzt bringen Sie den Versandschein gut sichtbar an der Sendung an.

Den Versandschein erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Abholauftrag auf unserer Internetseite www.cargointernational.de erteilt haben.

Den Abholauftrag können Sie direkt über unseren Versandkostenrechner beauftragen. Sollten Sie an dem gewünschten Abholtag nicht vor Ort sein, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sendung abholbereit und ebenerdig Borsteinkante für den Fahrer zu hinterlegen. Verwenden Sie hierzu unsere Abholgenehmigung.

WICHTIG Bitte beachten Sie, dass am gebuchten Abholtermin die Ware bereits ebenerdig frei Bordsteinkante ordnungsgemäß Verpackt für den Fahrer bereit stehen muss.

Von der Beförderung durch Cargo International sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:

Ware mit einem Wert über 15.000€ * Geld * Wertpapiere * geldwerte Dokumente * Schecks * Wertpapiere * Wechsel * Sparbücher * Kreditkarten * Prepaid- und Telefonkarten * Edelmetalle * Schmuck * Uhren * echte Perlen * Edelstein * Pelze * Kunstgegenstände * Antiquitäten * verderbliche Güter * lebende Tiere * menschliche und tierische sterbliche Überreste * Organe und Leichenteile * Urnen * Waffen * Waffenbestandteile, * radioaktive Stoffe * Gefahrgut * Abfälle * Öl * Benzin * Schmierstoffe * Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung * jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen * Temperaturgeführte Güter wie Flügel * Klavier * leicht verderbliche Lebensmittel * Pflanzen * Umzugsgüter * Medikamente *

Cargo International ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Cargo International über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Cargo International stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar.

Beachten Sie bitte die Verpackungsrichtlinien auf unserer Internetseite www.cargointernational.de

https://www.cargointernational.de/verpackungsrichtlinien

Cargo International ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Cargo International über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Cargo International stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar.