Verpackungstipps für Betten

Für den sicheren Versand von Betten haben wir einige Tipps für Sie zusammengefasst.

ACHTUNG Bitte beachten Sie, dass für die ordnungsgemäße Verpackung der Versender zuständig ist. Unsere Speditionsfahrer sind nicht zur Überprüfung der Verpackung verpflichtet. Bei einer nicht transportsicher verpackten Sendung hat unser Fahrer die Möglichkeit, die Annahme einer Sendung zu verweigern.

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Empfohlenes Verpackungsmaterial:

Kantenschutz, Luftpolsterfolie, Kartonage, Klebeband, Spanngurte, Einweg- oder Europalette.

Tipp: Sie wissen nicht, woher Sie eine Palette bekommen? Gehen Sie zum Beispiel in einen Baumarkt oder Supermarkt in Ihrer Nähe und fragen Sie dort bei der Warenannahme nach einer Palette. In diesen Geschäften werden täglich Einwegpaletten entsorgt; eine freundliche Nachfrage lohnt sich.

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Bauen Sie das gesamte Bett auseinander und verpacken Sie jedes Einzelteil sicher in Luftpolsterfolie. Befestigen Sie die Luftpolsterfolie mit ausreichend Klebeband und packen Sie die Einzelteile dann in Kartonage.

Tipp Als Kartonage kann jeder Karton verwendet werden, der in Ihrem Haushalt anfällt. Die Verpackung muss kein Kunstwerk sein, sollte jedoch gewährleisten, dass die Sendung nicht beschädigt wird. Wählen Sie daher eine möglichst reißfeste Kartonage.

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Verpacken Sie auf die gleiche Art und Weise auch den Lattenrost. 

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Gegebenenfalls verpacken sie die dazugehörige Matratze mithilfe einer Matratzenfolie.

Achten Sie darauf, dass die Folie dick und reißfest ist. Ein einfacher Schutzbezug ist nicht geeignet, da dieser reißen kann und die Matratze dadurch verdreckt und beschädigt werden könnte.

Tipp Eine solche Matratzenfolie/Schutzhülle erhalten Sie kostengünstig in diversen Onlineshops (3-5€).

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Legen Sie alle bereits verpackten Einzelteile auf die Palette.

Beachten Sie, dass Sie die Einzelteile Ihrer Größe und Sperrigkeit nach von unten nach oben auf der Palette anordnen.

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Sichern Sie die Einzelteile auf der Palette mit Kantenschutz und Spanngurten, damit diese nicht von der Palette rutschen können. 

Hinweis: Spanngurte sind Ladungssicherungen und gehören zur Verpackung und nicht zur Ware. Für fehlende Spanngurte wird nicht gehaftet. Sie können die Spanngurte aber beispielsweise unter der Folie fixieren, damit diese nicht vom Fahrer zur Entsicherung abgenommen werden können.

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Ragt die  Ware über den Rand der Palette hinaus, muss sie zusätzlich mit Luftpolsterfolie/Schaumstoff und Kartonage gesichert werden. 

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Wickeln Sie die gesamte Palette in ausreichend Folie ein.

Zuletzt bringen Sie den Versandschein gut sichtbar an der Sendung an.

Achtung: Bitte den Versandschein nicht falten, knicken oder zurechtschneiden. Der Versandschein muss im Ganzen und an der breitesten Seite des Packstücks angebracht werden.

Den Versandschein erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Abholauftrag auf unserer Internetseite www.cargointernational.de erteilt haben.

Den Abholauftrag können Sie direkt über unseren Versandkostenrechner beauftragen. Sollten Sie an dem gewünschten Abholtag nicht vor Ort sein, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sendung abholbereit und ebenerdig frei Borsteinkante für den Fahrer zu hinterlegen. Verwenden Sie hierzu unsere Abholgenehmigung.

WICHTIG Bitte beachten Sie, dass am gebuchten Abholtermin die Ware bereits ebenerdig frei Bordsteinkante ordnungsgemäß Verpackt für den Fahrer bereit stehen muss.

Von der Beförderung durch Cargo International sind folgende Sendungsgüter ausgeschlossen:

Ware mit einem Wert über 15.000€ * Geld * Wertpapiere * geldwerte Dokumente * Schecks * Wertpapiere * Wechsel * Sparbücher * Kreditkarten * Prepaid- und Telefonkarten * Edelmetalle * Schmuck * Uhren * echte Perlen * Edelstein * Pelze * Kunstgegenstände * Antiquitäten * verderbliche Güter * lebende Tiere * menschliche und tierische sterbliche Überreste * Organe und Leichenteile * Urnen * Waffen * Waffenbestandteile, * radioaktive Stoffe * Gefahrgut * Abfälle * Öl * Benzin * Schmierstoffe * Gas- Sauerstoff- Druckluftflaschen mit und ohne Füllung * jedwedes Gut, welches gegen die Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes verstoßen * Temperaturgeführte Güter wie Flügel * Klavier * leicht verderbliche Lebensmittel * Pflanzen * Umzugsgüter * Medikamente * 

Cargo International ist nicht zur Überprüfung der Sendungen verpflichtet. Der Versender ist verpflichtet, Cargo International über den Inhalt der Sendung zu informieren. Die tatsächliche Übernahme zur Beförderung durch Cargo International stellt kein Einverständnis oder nachträgliche Genehmigung mit der Beförderung von Gütern dar.

 

Beachten Sie bitte die Verpackungsrichtlinien auf unserer Internetseite www.cargointernational.de

https://www.cargointernational.de/verpackungsrichtlinien